Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. Oktober 2022 ein Schreiben veröffentlicht, in dem es zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei gemischt genutzten Grundstücken unter Berücksichtigung mehrerer BFH- und EuGH-Urteile Stellung nimmt.
Sollte als Grundstück des Familienheimerwerbs die wirtschaftliche Einheit im Sinne des BewG zu verstehen sein und erlässt das Belegenheitsfinanzamt einen entsprechenden Feststellungsbescheid, ist diese Feststellung bindend und kann im Verfahren gegen den Erbschaftsteuerbescheid nicht erfolgreich angegriffen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.