Update: Steuerliche Berücksichtigung der Kosten für ein häus ...
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Arbeitnehmerin, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann, sondern stattdessen zur Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit gehalten ist, ihrer Berufstätigkeit in ihrem häuslichen Arbeitszimmer nachzugehen, die Aufwendungen hierfür als Werbungskosten in Höhe von höchstens 1.250 EUR im Jahr steuerlich geltend machen kann.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Werbungskosten, Einkommensteuerrecht, Ar ...