Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es der Beförderung von Schaumwein unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat nicht entgegensteht, wenn die Sicherheitsleistung, die das Hauptzollamt zuvor festgesetzt und die der Versender dementsprechend geleistet hatte, nicht die volle Höhe der möglicherweise entstehenden Schaumweinsteuer abdeckt.
Der Europäische Gerichtshof hat heute über Art und Umfang der personenbezogenen Daten Dritter Stellung genommen, die vorzulegen sind, damit einem Unternehmen der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bewilligt werden kann.