Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermäch ...
In Deutschland belegene Immobilien können steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Voraussetzung ist jedoch, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Immobilien (Nationale Rechnungslegung), ...