Keine Masseverbindlichkeit bei vorläufiger Eigenverwaltung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat, im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH, entschieden, dass der Umsatzsteueranspruch für einen Besteuerungszeitraum, in dem der Unternehmer einem Eröffnungsverfahren mit vorläufiger Eigenverwaltung unterliegt, weder nach § 55 Abs. 2 InsO noch nach § 55 Abs. 4 InsO eine Masseverbindlichkeit ist; auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften kommt nicht in Betracht.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Insolvenzrecht, Umsatzsteuerrecht, Masse ...