Der Bundestag hat am 7. November 2019 dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestages zugestimmt. In seiner Beschlussempfehlung hatte der Finanzausschuss mehrere Regelungsvorschläge des Bundesrates aufgegriffen.
Das Bundeskabinett hat am 31. Juli den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen.
Das Bundesfinanzministerium hat am 8. Mai den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht. Im Mittelpunkt des Gesetzesvorhabens steht die steuerliche Förderung der Elektromobilität sowie fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf in zahlreichen anderen Bereichen des Steuerrechts.