Der EU-Gesetzgeber hat mit dem EU Listing Act ein Maßnahmenpaket geschaffen, um die Attraktivität der Teilnahme am Kapitalmarkt zu steigern. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Änderungen der Ad hoc-Publizitätspflicht sich daraus ab Juni 2026 ergeben werden, und beleuchtet die praktischen Auswirkungen.