EuGH: Keine Geldbuße gegen HSBC-Konzern wegen Zuwiderhandlun ...
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Aufhebung einer von der EU-Kommission verhängten Geldbuße wegen Beteiligung an einer Wettbewerbsverfälschung durch die Vorinstanz, dem Gericht der EU (EuG), wegen unzureichender Begründung bestätigt. Allerdings weist der EuGH die Klage der HSBC-Gesellschaften, soweit damit ihre Beteiligung am fraglichen Kartell bestritten wurde, ab.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: EU-Recht, Kartellgeldbuße