Herzlich Willkommen zur dreihundertachtzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In der heutigen Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
In unserem Newsletter informieren wir über die neuesten Entwicklungen im Kartellrecht, Vergaberecht und zur Außenwirtschaftskontrolle von Transaktionen.
In unserem Newsletter informieren wir über die neuesten Entwicklungen im Kartellrecht, Vergaberecht und zur Außenwirtschaftskontrolle von Transaktionen.
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Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung missbraucht wird, einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) feststellen. Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Meta Platforms (Facebook) muss sie jedoch aufgrund ihrer Bindung an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit eine etwaige Entscheidung oder Untersuchung seitens der nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde berücksichtigen.
In unserem Newsletter informieren wir über die neuesten Entwicklungen im Kartellrecht, Vergaberecht und zur Außenwirtschaftskontrolle von Transaktionen.
Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat den Entwurf für eine Verordnung für die Regulierung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union vorgelegt (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (Gesetz über Künstliche Intelligenz) COM/2021/206 final). Wir fassen hier die wesentlichen Inhalte des Verordnungsentwurfs zusammen.
Mit unserem PwC Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden und geben Ihnen regelmäßig einen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Kartell-, Vergabe- und Außenwirtschaftsrecht und angrenzenden Rechtsbereichen.
Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Tochtergesellschaft für die von ihrer Muttergesellschaft verursachten Kartellschaden gesamtschuldnerisch haftet – und damit jeweils verklagt werden können. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaften eine „wirtschaftliche Einheit“ bilden und ein „konkreter Zusammenhang“ zwischen der kartellrechtswidrigen Tätigkeit der unmittelbar kartellbeteiligten Gesellschaft und des verklagten Unternehmens (Tochtergesellschaft) andererseits besteht.