Update: Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen ni ... Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen rechtfertigen. Originaldatum17. Juni 2022KategorienBFH und FG RechtsprechungSchlagwörterEinkommensteuerrecht, Kassenführung, Hin ...