Update: Bildung einer Rückstellung im Fall der Klage
Wird gegen den Steuerpflichtigen zivilgerichtlich ein Anspruch geltend gemacht, hat er eine Rückstellung zu bilden. Auf die Erfolgsaussichten der Klage kommt es nicht an, es sei denn die Klage ist dem Grunde und/oder der Höhe nach offensichtlich willkürlich oder erkennbar nur zum Schein erhoben worden. Diese Meinung vertritt das Finanzgericht Schleswig Holstein.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Rückstellung für ungewisse Verbindlichke ...