Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 04. Mai 2022 ein Schreiben zum maßgebenden Finanzierungsendalter bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a Einkommensteuergesetz (EStG) und von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums veröffentlicht.
In zwei Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) zum sogenannten Kombinationsmodell entschieden, dass das an den Pensionsfonds zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft entrichtete Entgelt nicht im vollen Umfang der Auflösung der steuerbilanziellen Pensionsrückstellung abgezogen werden kann, sondern nur soweit die Auflösung auf den bereits erdienten Teil der Anwartschaft entfällt.