Zum Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. ...
§ 15a Abs. 3 Satz 1 (Einlageminderung) und Satz 3 (Haftungsminderung) des Einkommensteuergesetzes sind gesellschafterbezogen auszulegen. Danach ist der fiktive Gewinn demjenigen Kommanditisten zuzurechnen, der die für die Einlageminderung erforderliche Entnahme tätigt oder für den die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gemindert wird. Dies hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Kommanditist