Unter welchen Voraussetzungen ist ein leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine Tochter-AG entsandt wird, umsatzsteuerlich als Unternehmer anzusehen? Dieser Frage musste das Finanzgericht Münster nachgehen und hat die Unternehmereigenschaft des Klägers bejaht.