Vergebliche Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abg ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, als Nachlassregelungskosten vom Erwerb von Todes wegen abzugsfähig sind; die faktische "Steuerfreiheit" bei misslungener Rückforderung steht dem Abzug nicht entgegen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Erbschaftsteuerrecht, Zivilprozesskosten ...