Keine Kostenerstattung im Einspruchsverfahren wegen Hinterzi ... In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass es bei einem erfolgreichen Einspruch gegen Hinterziehungszinsen auch im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung gibt. Originaldatum18. November 2021KategorienBFH und FG RechtsprechungSchlagwörterEinkommensteuerrecht, Hinterziehungszins ...