EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen
Der Bundesfinanzhof hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Vorabentscheidung darüber gebeten, ob eine Gemeinde durch den Betrieb einer Kureinrichtung als Unternehmerin eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat und ihr deshalb der Vorsteuerabzug für damit in Zusammenhang stehende Eingangsleistungen zusteht. In diesem Zusammenhang ist auch relevant, ob eine Behandlung der Gemeinde als Nicht-Steuerpflichtige ggf. zu "größeren Wettbewerbsverzerrungen" führen würde.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: EU-Recht, Vorsteuerabzug, Gemeinde, Kure ...