In seinem heutigen Urteil hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) den Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem die von Deutschland im Kontext der Covid-19-Pandemie geplante Rekapitalisierung der Lufthansa in Höhe von 6 Mrd. Euro genehmigt wurde.
Mit gleich lautenden Erlassen haben die obersten Finanzbehörden der Länder zu den von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flügen Stellung genommen.