EuGH: Umsatzsteuerliche Organschaft auf dem unionsrechtliche ...
In ihren Schlussanträgen anlässlich eines weiteren Verfahrens zur umsatzsteuerlichen Organschaft vertritt die Generalanwältin erneut die Auffassung, dass alleiniger Steuerpflichtiger grundsätzlich die Mehrwertsteuergruppe selbst ist und nicht ein bestimmtes beherrschendes Mitglied der Gruppe als Organträger. Die zweite Vorlagefrage des Bundesfinanzhofs betrifft die mehrwertsteuerliche Behandlung der Leistungen einer juristischen Person des Organkreises, die sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich tätig ist.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Organschaft umsatzsteuerlich, Umsatzsteu ...