Mit Urteil vom 11. März 2026 (Az. XII ZR 51/25) hat der Bundesgerichtshof erstmals grundlegend zum Verhältnis von § 8 Preisklauselgesetz (PrKG) und § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Indexmietklauseln im Geschäftsraummietrecht Stellung bezogen. Die in Literatur und Rechtsprechung seit Langem kontrovers geführte Debatte über die Inhaltskontrolle von Wertsicherungsklauseln erhält damit erstmals höchstrichterliche Konturen. Der BGH zitiert in seiner Entscheidung unter anderem eine juristische Ausarbeitung, die ich gemeinsam mit einer Anwaltskollegin verfasst habe.