03. Juni 2022 Update: Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet ... Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen, soweit sie in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Gewerbesteuerrecht, gewerbesteuerliche H ...