21. Juli 2020 Update: Kein Vorsteuerabzug bei unvollständiger Rechnung? Nach Meinung des Finanzgerichts Münster kann eine rückwirkende Rechnungsberichtigung nur dann erfolgen, wenn die ursprüngliche Rechnung bestimmte Mindestangaben enthält. Fehlen beispielsweise Angaben zum Leistungsempfänger kann der Vorsteuerabzug nicht rückwirkend ausgeübt werden. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Umsatzsteuerrecht, unvollständige Rechnu ...