Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Abgabe von Wärme aus ...
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Abgabe von selbst produzierter Wärme aus einem Blockheizkraftwerk nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG auf den Einkaufspreis für die selbst produzierte Wärme abzustellen ist, wenn sich hierfür aus Wärmelieferungen an Dritte ein Marktpreis feststellen lässt.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Blockheizkraftwerk (BHKW), Umsatzsteuerr ...