Prüfungsbefugnisse der Zollverwaltung nach dem Mindestlohnge ...
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit drei Urteilen entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Zollrecht, Mindestlohn, grenzüberschreit ...