Eine Vertragsklausel, die einen minderjährigen Sportler verpflichtet, einen Teil seiner Einnahmen zu zahlen, falls er Berufssportler wird, kann unter bestimmten Umständen missbräuchlich sein. Dies hat der Europäische Gerichtshof heute in einem lettischen Vorabentscheidungsersuchen entschieden.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Fall aus Litauen entschieden, dass es gegen EU-Recht verstößt, wenn die dortige Behörde den Vorsteuerabzug wegen angeblichem Rechtsmissbrauch verweigert, weil der Verkäufer zum Zeitpunkt der Transaktion zahlungsunfähig ist. Zum einen ist die bloße Möglichkeit der Nichtzahlung einer Steuer noch kein Steuerbetrug, zum anderen werden damit Geschäfte mit Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten praktisch unmöglich gemacht.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung des Begriffs „Lieferkette” im Zusammenhang mit der Versagung des Vorsteuerabzugs in Missbrauchsfällen vorgelegt. Fraglich ist, ob die Versagung des Vorsteuerabzugs aufgrund des Umstands, dass die Klägerin von den Umsatzsteuerhinterziehungen auf einer vorhergehenden Umsatzstufe hätte Kenntnis haben müssen, gerechtfertigt ist.