Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen ist, der die niedrigere Verkehrsfähigkeit eines Miteigentumsanteils abbildet.
Veräußert der Unternehmer einen Miteigentumsanteil an einem Buch und wird dieses anschließend vom Erwerber in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbracht, ist die Veräußerung als innergemeinschaftliche Lieferung dann umsatzsteuerfrei, wenn objektiv feststeht, dass der veräußerte Gegenstand unmittelbar nach der Veräußerung in einen anderen Mitgliedstaat gebracht wurde.