Vertrauensschutz bei nachträglichen Anschaffungskosten durch ...
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat, können Steuerpflichtige, die ihrer GmbH als Gesellschafter bis zum 27.09.2017 eine (ehemals) eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe geleistet haben, den Ausfall ihrer Rückzahlungs- oder Regressansprüche im Fall der Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, MoMiG, Finanzierun ...