21. Juli 2020 Update: Swapzinsen nach Ablösung der Immobiliendarlehen kein ... Aufgrund von Swapvereinbarungen geleistete Zinsausgleichszahlungen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster nicht als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung anzuerkennen, wenn das Mietobjekt veräußert und das Immobiliendarlehen abgelöst wurde. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Zinsswap, Immobilienbesteuerung, Einkomm ...