Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingvert ...
Der Begriff „Leasingraten“ im Rahmen der gewerbesteuerlich vorzunehmenden Hinzurechnung ist nach einem Urteil des Finanzgerichts München in einem wirtschaftlichen Sinn zu verstehen. Ob und welche als Nebenkosten bezeichneten Entgeltbestandteile dabei als Leasingraten hinzuzurechnen sind, bestimme sich nach der sogenannten „gesetzes-typischen Lastenverteilung“ eines Miet- und Pachtvertrags.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gewerbesteuerrecht, gewerbesteuerliche H ...