Nichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Umsatzsteuerbescheid nichtig ist, wenn aus ihm nicht klar ersichtlich wird, ob der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) eine GmbH oder deren Geschäftsführer bzw. Liquidator ist. Der Inhaltsadressat (Steuerschuldner) muss nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werden; ausreichend ist laut BFH vielmehr, dass er sich nach dem objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids aus Sicht des Empfängers im Wege der Auslegung zweifelsfrei bestimmen lässt.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, Verfahrensrecht, Nich ...