Zurechnung der Einkünfte bei Quotennießbrauch an einem Gesel ...
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs erzielt ein Quotennießbraucher an einem Gesellschaftsanteil nur dann die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die vertraglichen Regelungen über die Bestellung des Quotennießbrauchs sicherstellen, dass der Gesellschafter die Entscheidungen - und zwar auch solche, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen - nicht allein und/oder gegen den Willen des Quotennießbrauchers treffen kann.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Nießbrauch