Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Der Tatbestand des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige, dem eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen zufließt, bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Mit Schreiben vom 28. Oktober 2025 erläutert das BMF die Anwendung des BFH-Urteils vom 29. Januar 2025 (X R 35/19) zur unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch.
Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil entschieden, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts keinen Veräußerungsvorgang i.S.d. § 23 EStG, sondern einen von dieser Vorschrift nicht erfassten veräußerungsähnlichen Vorgang darstellt.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs erzielt ein Quotennießbraucher an einem Gesellschaftsanteil nur dann die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die vertraglichen Regelungen über die Bestellung des Quotennießbrauchs sicherstellen, dass der Gesellschafter die Entscheidungen - und zwar auch solche, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen - nicht allein und/oder gegen den Willen des Quotennießbrauchers treffen kann.
Herzlich Willkommen zur dreihundertzweiundzwanzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Der Bundesfinanzhof musste klären, ob Zahlungen aufgrund einer Gewinnausschüttung im Anschluss an die Einbringung nießbrauchsbelasteter Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Ansatz einer sog. mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter führen. Wenn dem Nießbrauchberechtigten lediglich ein Anspruch auf den mit der Beteiligung verbundenen Gewinnanteil eingeräumt ist, ohne dass dieser wesentliche Verwaltungsrechte und Stimmrechte ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann, sind die Kapitaleinnahmen nach dem aktuellen Urteil aus München ertragsteuerlich weiterhin dem Anteilseigner zuzurechnen.
Die aus der Übertragung eines Grundstücks unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchsrechts resultierende Schenkungsteuer ist für zehn Jahre zu stunden, wenn die Beschenkte keine Möglichkeit hat, die Steuer aus eigenen Mitteln zu begleichen. Das hat das Finanzgericht Münster in einem Urteil entschieden.
Bei einer Grundstücksübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch mindern die vom Nießbraucher weiterhin persönlich zu tragenden Zins- und Tilgungsleistungen nicht den nach § 10 Abs. 5 ErbStG zu berücksichtigenden Wert des Nießbrauchsrechts. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt.