Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Bet ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass es der Zuordnung einer Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen nicht entgegensteht, wenn die dauerhaften und intensiven Geschäftsbeziehungen nicht unmittelbar zu der Beteiligungsgesellschaft bestehen, sondern zu einer Gesellschaft, die von der Beteiligungsgesellschaft beherrscht wird.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Notwendiges Betrie ...