Update: Fiktion einer Nullbescheinigung gilt auch für Regieb ...
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto auch bei einem Regiebetrieb nur dann als verwendet gelten, wenn für die Leistung rechtzeitig eine Steuerbescheinigung i.S.d. § 27 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ausgestellt wurde. Fehlt es an einer solchen Bescheinigung, gelte der Betrag der Einlagenrückgewähr als mit Null Euro bescheinigt.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Körperschaftsteuerrecht, Regiebetrieb, N ...