Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können.
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Gewinne aus Online-Pokerspielen der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen können.