Ist im notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Grundstückslieferung verzichtet worden, kann dieser Verzicht nachträglich bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft der Umsatzsteuerfestsetzung rückgängig gemacht werden; dem stehen weder das Umsatzsteuerrecht noch das Unionsrecht entgegen. Mit dieser Entscheidung wendet sich das Finanzgericht Baden-Württemberg gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.