Update: Höherer Freibetrag auch für beschränkt steuerpflicht ...
Auf Vorlage des Finanzgerichts Düsseldorf hatte der Europäische Gerichtshof im Juni 2016 entschieden, dass die in § 2 Abs. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes verankerte Optionsregelung für beschränkt Steuerpflichtige Erwerber als nicht mit der EU-Regelung des freien Kapitalverkehrs vereinbar ist. Im Gefolge dieses Urteils erging nun das Schlussurteil des Finanzgerichts im Ausgangsverfahren, wonach der Klägerin der höhere Freibetrag von 400.000 € zu gewähren ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Private Wealth, Erbschaftsteuerrecht, Op ...