Passive Rechnungsabgrenzung für erhaltene Zahlungen bei zeit ...
Eine Passivierung erhaltener Zahlungen für eine noch ausstehende zeitraumbezogene Leistung ist nicht als erhaltene Anzahlung, sondern nur unter den Voraussetzungen der passiven Rechnungsabgrenzung möglich. Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, dass eine Schätzung der "bestimmten Zeit" als Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Einnahmen zulässig ist, wenn sie auf "allgemeingültigen Maßstäben" beruht, nicht jedoch, wenn diese auf einer Gestaltungsentscheidung des Steuerpflichtigen beruhen, die geändert werden könnte.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Passiver Rechnungsabgrenzungsposten, Ein ...