Umsatzsteuerbefreiung medizinischer Telefonberatung
Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" fallen. Mit dieser Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil C-48/19, X-GmbH ebnet der Bundesfinanzhof das vom Kläger angestrebte Ergebnis, hat den Fall jedoch zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, Gesundheits ...