Herzlich Willkommen zur dreihundertsechzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In der heutigen Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Lohnsteuer für eine ausschließlich für angestellte Führungskräfte ausgerichtete Jahresabschlussfeier nicht mit dem Pauschsteuersatz von 25% erhoben werden darf.
Auch solche Aufwendungen, die den äußeren Rahmen einer Veranstaltung betreffen, sind in die Bemessungsgrundlage der pauschalierten Einkommensteuer nach § 37b Einkommensteuergesetz einzubeziehen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
In einem Fall vor dem Finanzgericht Düsseldorf konnte der Nachweis über die erzielten Kapitalerträge aus Anteilen an sog. intransparenten („schwarzen“) Fonds nicht in ausreichendem Maße erbracht werden. Vorausgegangen war ein Vorlagebeschluss dieses Gerichts an den EuGH zur Vereinbarkeit mit dem freien Kapitalverkehr.