Wird eine Durchsuchungsanordnung aufgehoben, hat das Finanzgericht die Rechtswidrigkeit der im Rahmen der Durchsuchung durchgeführten Sachpfändung auf Antrag festzustellen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 15. Oktober 2019 entschieden. Die Entscheidung stärkt damit die Rechte der von Vollstreckungsmaßnahmen betroffenen Schuldner.