Update: Keine Bindung des Ansässigkeitsstaats an Qualifikati ...
Der BFH hat sich in einer Entscheidung erstmals zu der Frage geäußert, ob ein geänderter OECD-Musterkommentar (OECD-MK) bei der Abkommensauslegung berücksichtigt werden kann, wenn das konkrete Abkommen später geändert wird. Darüber hinaus lehnt der Bundesfinanzhof eine Bindung des Ansässigkeitsstaates an die Qualifikation des Quellenstaates (Qualifikationsverkettung) ab - sofern im anzuwendenden DBA eine Qualifikationsverkettung nicht positiv geregelt ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Arbeitnehmerbesteuerung, Internationales ...