In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass es gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 AEUV verstößt, wenn eine Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) nur Gebietsansässigen mit Verlusten erstattet wird, während Gebietsfremden mit Verlusten im Ausland keine Erstattung gewährt wird. Bei späteren ausländischen Gewinnen können Dividenden „nachversteuert“ werden.
Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Mai 2024 eine Einigung (allgemeine Ausrichtung) über sicherere und schnellere Verfahren zur Entlastung von der Doppelbesteuerung erzielt. Dies wird dazu beitragen, grenzüberschreitende Investitionen anzukurbeln und Steuermissbrauch zu bekämpfen.