Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob der Gewinn aus der Rückübertragung einer Mitarbeiterbeteiligung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) a.F. (jetzt § 4 Nr. 5 GrEStG) auf Rückerwerbsfälle anwendbar, in denen ein Grundstück vor Inkrafttreten dieser Norm im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den privaten Partner übertragen wurde, die Rückübertragung des Grundstücks aber für einen nach Einführung dieser Norm liegenden Zeitpunkt vereinbart war.