Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags bei unterbli ...
Ein Investitionsabzugsbetrag kann nachträglich im Jahr seines Abzugs rückgängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige im späteren Jahr der Investition zwar den (innerbilanziellen) Abzug von 40 % der Anschaffungskosten vornimmt, es aber unterlassen hat, den in einem Vorjahr abgezogenen Investitionsabzugsbetrag außerbilanziell hinzuzurechnen, und das Finanzamt auf dieser Grundlage einen nicht mehr änderbaren Steuerbescheid für das Jahr der Investition erlassen hat.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Investitionsabzugs ...