02. Dezember 2020 Preisnachlässe, die Außendienstmitarbeitern einer Krankenkas ... Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Rabatte, die Außendienstmitarbeiter einer Krankenkasse beim Autokauf von Autoherstellern erhalten, nicht als Arbeitslohn versteuert werden müssen. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Einkommensteuerrecht, Arbeitnehmerbesteu ...