Preisnachlässe, die Außendienstmitarbeitern einer Krankenkas ... Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Rabatte, die Außendienstmitarbeiter einer Krankenkasse beim Autokauf von Autoherstellern erhalten, nicht als Arbeitslohn versteuert werden müssen. Originaldatum02. Dezember 2020KategorienBFH und FG RechtsprechungSchlagwörterEinkommensteuerrecht, Arbeitnehmerbesteu ...