Zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigen ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug unabhängig davon gilt, ob die Berichtigung zum Vorteil oder zum Nachteil des Leistungsempfängers wirkt. Auch der Stornierung einer Rechnung nebst Neuausstellung einer sie ersetzenden Rechnung kann eine solche Rückwirkung zukommen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, rückwirkende Rechnung ...