Der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 dem Zweiten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) zu.
Teil des Rentenpakets 2025 ist auch das vom Bundestag beschlossene Aktivrentengesetz, mit dem die Bundesregierung den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die deutsche Wirtschaft stärken möchte. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 dem Aktivrentengesetz nunmehr zu.
Nach dem Beschluss des Bundestags hat an diesem Freitag die Länderkammer bestätigt, dass das Rentenniveau bis Mitte 2032 bei 48 Prozent stabilisiert wird.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass das für den Fall einer Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge geltende Wahlrecht zwischen der sofortigen Versteuerung und der nachgelagerten Besteuerung bei Zufluss der Rentenzahlungen (R 16 Abs. 11 EStR) keine Anwendung findet, wenn im Rahmen einer Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter gegen Rentenzahlungen veräußert werden.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass die Zahlungen einer privaten Rentenversicherung, die versehentlich über die vertraglich vereinbarte Laufzeit hinaus erfolgten, in voller Höhe steuerpflichtig sind. Mit dem Ertragsanteil seien lediglich die vertragsgemäßen Leistungen zu versteuern.