Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass erhöhen. Im Gegenzug sind jedoch die Kosten der Bestattung im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.
Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen keine Sachzuwendungen im Sinne von § 37b Abs. 1 und 2 EStG, sondern Barlohn dar. Dies hat das Finanzgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Kreditinstitut keine pauschale Einkommensteuer an das Finanzamt abzuführen hat, wenn es Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zukommen lässt.