Update: Sanierungsklausel - EuGH erklärt Beihilfebeschluss d ...
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28. Juni den Beihilfebeschluss der Europäischen Kommission zur sogenannten Sanierungsklausel in § 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) für nichtig erklärt. Aufgrund dieses Beschlusses mussten sämtliche Steuervorteile deutscher Unternehmen aus der Inanspruchnahme der im Zuge der Finanzkrise eingeführten Regelung zurückgefordert werden. § 8c Abs. 1a KStG war seither unanwendbar. Das EuGH-Urteil stellt eine Kehrtwende dieser Entwicklungen dar.
Kategorien: EU-Recht
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