Auslaufen des Solidarpakts II zum 31.12.2019 Das BMF hat in einem Schreiben auf die vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren hingewiesen. Es erfolgt die Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO. Originaldatum07. Januar 2021KategorienVerwaltungsanweisungenSchlagwörterEinkommensteuerrecht, Solidaritätszuschl ...